Eine Dienstreise liegt vor, wenn jemand aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig ist. Alle Fahrten außerhalb des Stadtgebietes von Halle werden an der BURG als Dienstreisen betrachtet. Mitarbeiter*innen der Zentralen Betriebseinheiten und der Verwaltung stellen rechtzeitig einen Reiseantrag bei der Kanzlerin. Für das Lehr- und Werkstattpersonal im Fachbereich sind die jeweiligen Dekanate zuständig.
Download